Kosten

Wenn Ihr Kind im Vorschul- oder Nachschulbereich (d.h. vor Eintritt in den Kindergarten oder nach der obligatorischen Schulzeit oder im Gymnasium) über eine Therapieempfehlung nach Abklärung an einer der beiden kantonalen Abklärungsstellen verfügt (https://www.ajb.zh.ch/internet/bildungsdirektion/ajb/de/kinder_jugendhilfe/sonderpaedagogik/abklaerung.html), werden die Therapiekosten vom Kanton/Amt für Jugend und Berufsberatung AJB übernommen.

Wird Ihr Kind von einer Schulleitung zugewiesen, so liegt in der Regel eine Kostengutsprache durch die jeweilige Schulpflege/Gemeinde vor. Erkundigen Sie sich diesbezüglich bei der Schulleitung.

Bei privaten Aufträgen verrechne ich eine Therapiestunde mit 180.- Franken (50 Minuten Therapie, 10 Minuten Vor-/Nachbereitung).