- Kantonale Bewilligung des Amts für Jugend und Berufsberatung für die Durchführung von Logopädie im Vor- und Nachschulbereich.
- Praxisbewilligung Psychotherapie des Kantons Zürich.
- Anerkennung für ambulante Psychotherapie von der Santésuisse im Bereich der Zusatzversicherungen der Krankenkassen.
- Als Leistungserbringerin von der Invalidenversicherung (Psychotherapie als medizinische Massnahme) anerkannt.